Energiesparen

 
 

Viel! Und umso mehr, je schneller Sie handeln. Denn für alte Heizgeräte gilt: Zeit ist Geld. Geld, das Ihnen verloren geht, wenn Sie warten. Und das Sie schon jetzt sinnvoll in eine neue Anlage investieren können. Die Vorteile sprechen für sich.
 

 

   Weniger Heizkosten

 
 

Heizkessel, die über 15 Jahre alt sind, verbrauchen viel zu viel Energie – durch Auskühl-, Bereitschafts- und Ober-flächenverluste und durch „heiße Luft“, die ungenutzt zum Schornstein rausgeht.

Das geht auch anders: Mit einer neuen Heizungsanlage sparen Sie bis zu 30%, mit einem Gas-Brennwertgerät sogar bis zu 40% Ihrer Energiekosten. Das entspricht im durchschnittlichen Einfamilienhaus mit ca. 20 kW Heiz-leistung rund 1.000 Litern Öl oder 1.500 Kubikmetern Gas im Jahr, also etwa 500 Euro. Außerdem ist das Investitionsaufkommen für eine neue Heizung relativ gering – was die Heizungsmodernisierung in energie-wirtschaftlicher Hinsicht wesentlich effektiver macht als z.B. die Erneuerung von Dach, Fenstern oder Fassade.
 

 

   Mehr Komfort

 
 

Alte Heizungen machen sich aber nicht nur durch ihren hohen Energieverbrauch bemerkbar, sondern auch durch ihre schlecht regelbaren Wärme. Die neue Heizungsanlage kommt Ihren Komfortansprüchen auf der ganzen Linie entgegen:

Durch anwenderfreundliche Bedienung, höchsten Heiz- und Warmwasserkomfort sowie hohe Standortflexibilität. Und nicht zuletzt kommt sie auch dem Auge entgegen, durch Ihr schönes Design, das sich in jedem Raum sehen lassen kann.
 

 

   Entlastung der Umwelt

 
 

Ein weiterer Pluspunkt: Eine neue Heizungsanlage sorgt nicht nur drinnen für gutes Klima, sondern auch draußen. Denn sie senkt die CO2-Emissionen um bis zu 30%, was bei einem Mehrfamilienhaus gut und gerne einer Tonne im Jahr entspricht. Wer noch mehr für die Umwelt tun möchte, kann seine Heizung mit wenig Aufwand durch eine Solaranlage ergänzen oder heute schon Vor-bereitungen für spätere Solarnutzung treffen.
 

 

   Erfüllung gesetzlicher Anforderung

 
 

Doch nicht nur Mutter Natur, auch Vater Staat meldet sich zu Wort – z. B. mit der 1. Bundes-Immissions-Schutz-Ver-ordnung (1. BImSchV) und der neuen Energie-Einspar-verordnung (EnEV 2002). Nach der 1. BImSchV müssen Altanlagen über 25 kW, deren Abgasverlust über 10% beträgt, spätestens bis zum 1.11.2004 ausgetauscht werden. Ob Ihre Anlage dazugehört, können Sie dem Messprotokoll Ihres Schornsteinfegers entnehmen. Nach der seit Februar 2002 geltenden EnEV sollen alle Heizkessel nicht selbst genutzter Einfamilienhäuser, die bis einschließlich 1978 eingebaut wurden, bis Ende 2006 ausgetauscht sein.
 

 

   Satte Fördermittel

 
 

Doch auch bei wesentlich jüngeren Anlagen lohnt sich bereits eine Modernisierung. Denn der Gesetzgeber fordert nicht nur, er fördert auch. Sei es durch zins-günstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau oder durch Fördergelder für den Einbau energie- und umweltschonender Heiztechniken wie der Brennwert- und Solartechnik. Eine Übersicht über die aktuellen Förder-programme finden Sie bei uns.