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Energiesparen
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Viel! Und umso mehr,
je schneller Sie handeln. Denn für alte Heizgeräte gilt: Zeit ist Geld.
Geld, das Ihnen verloren geht, wenn Sie warten. Und das Sie schon jetzt
sinnvoll in eine neue Anlage investieren können. Die Vorteile sprechen
für sich.
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Weniger Heizkosten
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Heizkessel, die über 15 Jahre alt sind,
verbrauchen viel zu viel Energie – durch Auskühl-, Bereitschafts- und
Ober-flächenverluste und durch „heiße Luft“, die ungenutzt zum
Schornstein rausgeht.
Das geht auch anders:
Mit einer neuen Heizungsanlage sparen Sie bis zu 30%, mit einem
Gas-Brennwertgerät sogar bis zu 40% Ihrer Energiekosten. Das entspricht
im durchschnittlichen Einfamilienhaus mit ca. 20 kW
Heiz-leistung rund 1.000 Litern Öl oder 1.500 Kubikmetern Gas im Jahr,
also etwa 500 Euro. Außerdem ist das Investitionsaufkommen für eine
neue Heizung relativ gering – was die Heizungsmodernisierung in
energie-wirtschaftlicher Hinsicht wesentlich effektiver macht als z.B.
die Erneuerung von Dach, Fenstern oder Fassade.
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Mehr Komfort
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Alte Heizungen machen sich aber nicht nur durch
ihren hohen Energieverbrauch bemerkbar, sondern auch durch ihre
schlecht regelbaren Wärme. Die neue Heizungsanlage kommt Ihren
Komfortansprüchen auf der ganzen Linie entgegen:
Durch anwenderfreundliche Bedienung, höchsten Heiz- und
Warmwasserkomfort sowie hohe Standortflexibilität. Und nicht zuletzt
kommt sie auch dem Auge entgegen, durch Ihr schönes Design, das sich in
jedem Raum sehen lassen kann.
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Entlastung der
Umwelt
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Ein weiterer Pluspunkt: Eine neue Heizungsanlage
sorgt nicht nur drinnen für gutes Klima, sondern auch draußen. Denn sie
senkt die CO2-Emissionen um bis zu 30%, was bei
einem Mehrfamilienhaus gut und gerne einer Tonne im Jahr entspricht.
Wer noch mehr für die Umwelt tun möchte, kann seine Heizung mit wenig
Aufwand durch eine Solaranlage ergänzen oder heute schon
Vor-bereitungen für spätere Solarnutzung treffen.
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Erfüllung
gesetzlicher Anforderung
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Doch nicht nur Mutter Natur, auch Vater Staat
meldet sich zu Wort – z. B. mit der 1.
Bundes-Immissions-Schutz-Ver-ordnung (1. BImSchV) und der neuen
Energie-Einspar-verordnung (EnEV 2002). Nach der 1. BImSchV müssen
Altanlagen über 25 kW, deren Abgasverlust über 10% beträgt, spätestens
bis zum 1.11.2004 ausgetauscht werden. Ob
Ihre Anlage dazugehört, können Sie dem Messprotokoll Ihres
Schornsteinfegers entnehmen. Nach der seit Februar 2002 geltenden EnEV
sollen alle Heizkessel nicht selbst genutzter Einfamilienhäuser, die
bis einschließlich 1978 eingebaut wurden, bis Ende 2006 ausgetauscht
sein.
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Satte Fördermittel
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Doch auch bei wesentlich jüngeren Anlagen lohnt
sich bereits eine Modernisierung. Denn der Gesetzgeber fordert nicht
nur, er fördert auch. Sei es durch zins-günstige Darlehen der
Kreditanstalt für Wiederaufbau oder durch Fördergelder für den Einbau
energie- und umweltschonender Heiztechniken wie der Brennwert- und
Solartechnik. Eine Übersicht über die aktuellen Förder-programme
finden Sie bei uns.
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